Zum Hauptinhalt springen

KG - Hierarchieebenen

Eine Kommanditgesellschaft ( [Name] & Co. KG ) ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

Um eine KG zu Gründen, wird der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten vorausgesetzt. Der Komplementär haftet mit seinem ganzen Vermögen(Vollhafter), und der Kommanditist ,als Teilhafter, haftet mit der Kommanditeinlage.

Zur Führung der Geschäfte sind nur persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) berechtigt und verpflichtet. Komplementäre sind zur Vertretung der Gesellschaft alleine befugt. Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen und nicht zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt.