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Abschlussprüfung

Am Ende der dreijährigen Ausbildung muss man eine Abschlussprüfung absolvieren. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen.

  1. Projektarbeit
  2. Schriftliche Prüfung
  3. Präsentation der Projektarbeit
  4. Mündlich Prüfung

Projektarbeit

Für den Abschluss der Ausbildung Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung als auch Systemintegration muss eine Projektarbeit erstellt werden. (siehe Projektarbeit)

Schriftliche Prüfung

Die Schriftliche Prüfung besteht aus drei teilen!

  1. Ganzheitliche Aufgabe 1 - Fachqualifikationen
  2. Ganzheitliche Aufgabe 2 - Kernqualifikationen
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Übungsmaterial bekommt man bei Amazon oder U-from Shop.

Ganzheitliche Aufgabe I

Ganzheitliche Aufgabe II

Wirtschaft- und Sozialkunde

  • [Unternehmenszusammenschluss]
  • [Bildschirmarbeitsverordnung]
  • [Auszubildende Freistellung]
  • [Steuerklassen]
  • [Manteltarifvertrag]
  • [Europass]
  • Aufgaben des Betriebsrates
  • [Betriebsversammlung]
  • [Arbeitskampfmaßnahme]
  • [IHK Angelegenheiten]

Präsentation

Die Präsentation dauert 15 Minuten nicht mehr und nicht weniger. Durch vorheriges Proben kann mann man es Problemlos erreichen.

Mündliche Prüfung

Die Mündliche Prüfung erfolgt direkt nach der Präsentation.

Bestehen der Abschlussprüfung

IHK Notenschnitt

  1. 100 - 92 Punkte - sehr gut
  2. 92 - 81 Punkte - gut
  3. 81 - 67 Punkte - befriedigend
  4. 67 - 50 Punkte - ausreichend
  5. 50 - 30 Punkte - mangelhaft
  6. 30 - 0 Punkte - ungenügend

Teil A

Prüfung

Gewichtung

Dauer

Ganzheitliche Aufgabe I

40%

90 Min.

Ganzheitliche Aufgabe II

40%

90 Min.

Wirtschaft- und Sozialkunde

20%

60 Min.

Teil A ist bestanden wenn 50 Punkte erreicht sind und keine ungenügende Leistung.

Teil B

Prüfung

Gewichtung

Dauer

Projektarbeit sowie die dazugehörige Dokumentation

50%

35/70 Stunden

Präsentation und Fachgespräch

50%

30 Min.

Teil B ist bestanden wenn 50 Punkte erreicht sind und keine ungenügende Leistung.

Fazit

Insgesamt ist die Abschlussprüfung bestanden sobald beide Teile der Prüfung mit mindestens ausreichend erbracht sind.