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Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine Vertretung der Arbeitnehmer. Das bedeutet das der Betriebsrat die Interessen von den Arbeitnehmer vertritt.

Aufgaben

Der Betriebsrat kann an betriebliche Betriebs-Entscheidungen sich beteiligen. Er handelt jedoch zum wohle der Firma und Arbeitnehmer.

  • Informationsrecht
  • Beratungsrecht
  • Mitwirkungsrecht (Personellen Angelegenheiten)
  • Mitbestimmungsrecht
    • Sozialeinrichtungen
    • Arbeitszeit sowie Pausen
    • Urlaubsgrundsätze
    • Überwachungseinrichtungen (Video, RFID)
    • Lohngestaltung sowie Gehaltsstufen

Details

Mitgliederanzahl

Mitgliederanzahl des Betriebsrat richtet sich an wahlberechtigte Arbeitnehmer.

  • 5 - 20 Arbeitnehmer = 1 Person
  • 21 - 50 Arbeitnehmer = 3 Person
  • 51 - 100 Arbeitnehmer = 5 Person
  • usw.

Die Mitgliederanzahl hat keine grade Anzahl, damit Betriebsrat Entscheidungen eindeutig werden.

Voraussetzung

Das bedeutet das man mindestens fünf Arbeitnehmer haben muss.

Amtszeit

Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

Aktives Wahlrecht

Alle Angestellte die über 18 Jahren sind dürfen an der Wahl mitmachen. Selbst Leiharbeiter die länger als drei Monate in der Entleih Firma angestellt sind.

Passives Wahlrecht

Das Passive Wahlrecht besitzt jemand der Wählbar ist. Er muss jedoch sechs Monate im Betrieb angehören.

Wahlvorstand

Die Wahl wird in der Regel von drei Wahlberechtigen Mitarbeiter organisiert. Bei größeren Betrieben mehr.

Wahlverfahren

  1. geheime Wahl (schriftlich)
  2. unmittelbare Wahl (Man kann nur eine Wahl treffen und nicht seine Stimme verschenken)